Kabelschottungen
Anforderungen an Kabelschottungen
Im Gebrauchszustand dürfen in der Kabelabschottung keine unverschlossenen durchgehenden Öffnungen vorhanden sein.
Die mit elektrischen Leitungen praxisgerecht eingebauten Kabelabschottungen müssen in Brandprüfungen während der Feuerwiderstandsdauer folgende Anforderungen erfüllen:
Das Austreten von Feuer und Rauch aus dem Brandraum muss verhindert werden. Dies gilt als erfüllt, wenn bei der Prüfung ein an der feuerabgekehrten Seite der Kabelschottung angehaltener Wattebausch nach DIN 4102 2/9.77, Abschnitt 6.2.6, nicht zur Entzündung gebracht wird, keine Flammen auftreten und im übrigen wegen des Rauchdurchtrittes keine Bedenken bestehen.
Plattenschott
Weichschott für Wand- und Deckendurchbrüche der Feuerwiderstandsklasse F 90-120 auf Mineralbasis. Einbau der Schottungen auch geeignet für Leichtbauwände, bei Belegung verschiedener Elektrokabel und Trägersysteme.
Hartschott
Mörtelschottungen von Wand- und Deckendurchbrüchen der Feuerwiderstandsklasse F 90-120 min. sowie Abschottung von Rohr-Kanalduchführung bis F 90.