Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter (vfdb)

Wir als Brandschutzbeauftragter übernehmen für Sie als Arbeitgeber für Klein-, Groß-, Mittel- und Industriebetriebe den Schutz der in Ihrem Betrieb befindlichen Sachgüter und Gebäude.

Sicherheitskonzepte

Unsere Leistungen
zusammen mit unseren Kooperationspartner:

Die Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gefahrenabwehrplanung ergeben sich aus den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, der Arbeitsstättenverordnung, der Landesbauverantwortung und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASG). Die Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV) A1 spricht deutlich die Fürsorge- und Unterweisungspflicht des Unternehmers an.

Die Erstellung und Aktualisierung der Rettungswegepläne und der damit verbundenen Räumungsübung resultiert aus der Arbeitsstättenverordnung § 55 sowie der Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV A8), die Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne aus der Landesbauverordnung (LBO) .

Im ASG § 10 wird explizit die Organisation (organisatorische Hilfsmittel wie Rettungswegepläne, Alarmpläne, etc. und die Benennung von Beschäftigten im Bereich „Evakuierung” zum Ausdruck gebracht. Dadurch ergibt sich die Durchführung (Organisation und Dokumentation) von Räumungsübungen und der Unterweisung von Räumungsbeauftragten.

Lachat Brandschutztechnik
Rosenweg 1 68799 Reilingen
www.brandschutz-lachat.de
brandschutzlachat.de