Flucht- und Rettungswegplan

Flucht- und Rettungswegplan

Flucht- und Rettungswegepläne dienen Personen zur ersten Orientierung in einem Gebäude und beinhalten die Fluchtwege, Notausgänge, Lage der Feuerlöscher und -melder sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Außerdem sind in den Plänen Notfallrichtlinien integriert (Verhalten im Brandfall, Verhalten bei Unfällen).


 Auszug § 55 ArbStättV

„Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungswegeplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungswegeplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszuhängen.”

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